Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma art-tectum erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB's der Firma art-tectum haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese AGB's gelten nur gegenüber Kaufleuten.

  2. Die Angaben der Firma art-tectum sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

  3. Durch die Auftragserteilung des Käufers versichert dieser damit gleichzeitig, dass er zahlungsfähig ist.

  4. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ist für den Preis jeweils der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis der Fa. art-tectum maßgeblich. Die entsprechenden Preislisten können jederzeit angefordert werden und liegen auch zur Einsicht aus.

  5. Lieferfristen und sonstige von der Fa. art-tectum genannten Liefertermine gelten, sofern nicht in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, nur als annähernd vereinbart. Teillieferungen sind zulässig und laut Rechnungsstellung zu zahlen. Der Versand der Ware geschieht grundsätzlich für Rechnung und Gefahr des Kunden. Werden wir an einer rechtzeitigen Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen trotz zumutbarer Sorgfalt durch Umstände höherer Gewalt, wie beispielsweise Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei Zulieferbetrieben gehindert, so wird der Lauf der Lieferzeit solange ausgesetzt, bis das Hindernis wegfällt. Im Falle der Möglichkeit wird die Firma art-tectum von der Lieferverpflichtung freigesprochen. Bei Lieferverzögerungen und Unmöglichkeit ist der Kunde nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  6. Bestellungen auf Abruf sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, innerhalb von 2 Monaten anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma art-tectum nach eigener Wahl berechtigt, die Ware auszuliefern und die Kosten hierfür vollständig dem Besteller in Rechnung zu stellen oder die Bestellung zu stornieren bzw. zu streichen.

  7. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich zu denen in der Preisliste der Firma art-tectum aufgeführten Frachtzuschlägen.

  8. Die jeweiligen Verpackungen sowie Versandweg und Art bestimmt die Firma art-tectum soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, nach eigenem Ermessen.

    a) Folienspanndecken und beschäumte Gewebetuchdecken sind, wenn diese nicht sofort verarbeitet werden, unbedingt bei Raumtemperatur zwischen 15 und 20°C zu lagern. Sie sind auf keinen Fall mehrere Stunden im Auto aufzubewahren, da sonst eine Verschmelzung stattfinden kann, die diese Ware unbrauchbar macht. Ebenfalls ist der Spezialkleber nur von bester Qualität zu verwenden und auch dann nur für ein Jahr haltbar wenn dieser generell kühl gelagert wird!
    Folienspanndecken sind innerhalb 10 Tagen einzubauen, da sie sich nicht für eine längere Lagerzeitdauer eignen. Zumindest nicht mit Gewährleistung von der Firma art-tectum.

  9. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt der Ware zu untersuchen und festgestellte Mängel der Firma art-tectum unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Im Besonderen wenn die Ware trotz Mangel beim Endkunde verarbeitet wird. Es wird hierzu ausdrücklich auf die Paragraphen 377 und 378 HGB hingewiesen. Der Kunde kann entweder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) nur dann verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche oder zwei Ersatzlieferungen von Seiten der Firma art-tectum nicht erfolgreich ausgeführt wurden. Dabei muss der Firma art-tectum vom Kunden mit der Mängelrüge eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt worden sein. Auf Verlangen der Firma art-tectum ist eine fehlerhaft gelieferte Ware im Zustand der Anlieferung zurückzugeben. Die Rücksendekosten sind von dem Kunde zu tragen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die vorbenannten Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden der Firma art-tectum zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistung für fehlerhafte Elektromaterialien (Transformatoren, Verlängerungskabel, etc) und fehlerhafte Spanndecken schließt den Ersatz des Gewinns des Kunden für seinen Arbeitsaufwand im Rahmen zu leistender Nachbesserungsarbeiten aus. Für unverschuldete Mängel, wie zum Beispiel fehlerhaften Einbau, wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Im Rahmen des § 476 a Satz 2 BGB wird der Ersatz von Fahrtkosten des Kunden für Nachbesserungsarbeiten nur übernommen, falls die Gewährleistungsanzeige des Endabnehmers vorgelegt wird. § 476 a Satz 2 BGB behält uneingeschränkte Gültigkeit.

  10. Die Rücksendung von einwandfreien Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, andere gilt nur dann, wenn ein schriftliches Einverständnis durch die Firma art-tectum erteilt wurde. Besonders angefertigte Waren können auf keinen Fall zurückgenommen werden.

  11. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Käufer gleichzeitig seine Kreditwürdigkeit, wovon die Firma art-tectum ausgeht und diese voraussetzt. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, Lastschriften zurückbuchen lässt, oder wenn der Firma art-tectum Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Firma art-tectum berechtigt, Sicherheiten nach Ihrer Wahl zu verlangen oder die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Schadensersatzansprüche von Seiten des Bestellers abgeleitet werden können.

  12. Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn die Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden oder unstreitig sind.

  13. Zahlungen haben nach Rechnungserhalt ohne Abzug sofort zu erfolgen, soweit die Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen nicht ausdrücklich Gegenteiliges enthalten. Nach dieser Zahlungsfälligkeit berechnet die Firma art-tectum Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankkreditkosten. Zahlungen sind ausschließlich an die Firma art-tectum zu entrichten. Vertreter ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht sind nicht zum Inkasso berechtigt. Die Firma art-tectum ist berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

  14. Die von der Firma art-tectum gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ihr alleiniges Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, wenn folgende Voraussetzungen dabei beachten sind: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der Ware der Firma art-tectum entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, einer Vermischung oder einer Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma art-tectum Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Bereits jetzt tritt der Kunde der Firma art-tectum die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegenüber Dritten zur Sicherheit an die Firma art-tectum ab. Im Falle des Miteigentums gilt die Abtretung in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils. Der Kunde wird hierbei ermächtigt, bis zu einem Widerruf durch die Firma art-tectum oder seiner Zahlungseinstellung an unsere Firma, die Rechnungsbeträge für unsere Rechnungen einzuziehen. Der Kunde ist nicht zur Abtretung von Forderungen berechtigt. Im Wege des Factorings darf die Forderung weder verkauft noch abgetreten werden, außer dass der Übernehmer verpflichtet ist, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen der Firma art-tectum solange unmittelbar an uns zu leisten, als noch Forderungen der Firma art-tectum gegenüber dem Kunden bestehen. Jeglicher Zugriff von dritter Seite auf die Firma art-tectum gehörenden Waren oder Forderungen sind unserer Firma vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen oder Abtretungen von den von der Firma art-tectum gelieferten Waren oder den an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden um mehr als 20 Prozent übersteigt, wird die Firma art-tectum auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl so viele Sicherheiten freigeben, bis der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt.

  15. a) Bedruckung verschiedener Folienoberflächen. Generell können alle im Angebot vorhandenen Oberflächen bedruckt werden. Allerdings gibt es durch die unterschiedlichen Oberflächen und drucktechnischen Möglichkeiten der Maschine Abweichungen der Farben zum Originalfoto. Wir bieten daher vor Auftragserteilung einen Probedruck an, dieser wird berechnet. Die Lieferzeit des Probedrucks beträgt bis zu 10 Arbeitstage u. hängt von der Auslastung der Maschine ab. Wenn auf die Möglichkeit des Probedrucks verzichtet wird, besteht kein Anspruch auf Reklamation.

    b) Mündliche oder Telefonische Vereinbarungen entfalten nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Firma art-tectum schriftlich bestätigt werden.

  16. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma art-tectum als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

  17. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle hier nicht aufgeführten Fälle sind die betreffenden Bestimmungen des HGB anzuwenden.

  18. Erfüllungsort und ausschließlich Gerichtsstand ist für beide Teile jeweils Waldshut / Hochrhein.

  19. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  20. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Stand: März 2014